Sideletters

Ausgabe vom 18. September 2020 (mit nützlichen Ergänzungen vom 22. November)

Wir wollen,

dass nicht natürliche elektromagnetische Strahlen (z.B. durch die Mobilfunk-
technologien) ab einer bestimmten Volt per Meter (V/m)-Belastung
nicht flächendeckend eingesetzt werden dürfen. Denn der Mensch, die Tiere und Natur haben damit keine Wahl.

Wir sind der Meinung, dass mit flächendeckenden Mobilfunkbestrahlungen (bis hinein in Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume, etc.) die Bundesverfassungsartikel 10 (Recht auf Leben und persönliche Freiheit), 11 (Schutz der Kinder und Jugendlichen), 13 (Schutz der Privatsphäre) und 78 Absatz 4 (Der Bund erlässt Vorschriften zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt und zur Erhaltung ihrer Lebensräume in der natürlichen Vielfalt. Er schützt bedrohte Arten vor Ausrottung) verletzt werden.

Denn die bestehenden Mobilfunkstrahlengrenzwerte wurden aufgrund des Umweltschutzgesetzes (USG)-Artikel 11 Absatz 2 und der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) nur aufgrund von „technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbaren“ Argumenten festgelegt – ohne vorgängige, unabhängige und vorsorgliche wissenschaftliche Tests/Abklärungen! Zudem, die ebenfalls schädigenden Pulsationen (siehe Niels Kuster Forschungsarbeit) sind in der NISV zu wenig berücksichtigt.

Wie kann das alles sein?! Der Mobilfunk strahlt (etc.!) zusätzlich zu den natürlichen Belastungen, dringt dabei ohne Wahl in unsere Privat- und Geschäftsräume ein, wirkt auch draussen so auf uns ein (besonders auf empfindlichere Kinder) und dies – sogar flächendeckend und 24 Stunden 7 Tage in der Woche! Wie mit den Medikamenten in der Pharmaindustrie müssten daher pingeligste Langzeitstudien vorgenommen werden, bevor die Mobilfunktechnologien so universal eingesetzt werden dürften.

Daher fordern wir mindestens einwandfreie bis langfristige, da dies die Natur von Strahlen bedingt, wissenschaftliche Abklärungen, bevor die 5. Mobilfunkgeneration (5G) eingeführt wird – und schon gar nicht flächendeckend! Denn 5G kann die eidgenössischen Grenzwerte (5 V/m) bei OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung) gar nicht einhalten! Von der Salt, Sunrise und Swisscom werden schon länger 20 V/m gefordert (= 4 mal höhere)!* Auch fehlt immer noch ein geeignetes Qualitätssicherungssystem (Messverfahren)! Und die schädigenden Pulsationen müssen ebenfalls effektiv erforscht und mit der NISV besser geregelt werden.

*Der Seite 37 des Eidg. Mobilfunk und Strahlung-Berichtes vom November 2019 können Sie entnehmen, dass en-plus – die 5G-Technologien mehr elektrische Leistungen benötigen (würden) – und somit auch stärker Strahlen werden/würden.

Die bestehenden Grenzwerte müssten dafür erhöht werden (= noch mehr Strahlung), weil mehr Frequenzen gleichzeitig abgesendet werden, wie es 5G mit der Pulsationsstrahlung und den adaptiven Beams – zuzüglich den permanenten 3 und 4G-Technologien – tun, und ausserdem: weil 5G Wände schlechter durchdringt (da hochfrequentiger). 5G muss daher stärker strahlen, um die gleiche Distanz wie bis und mit 4G überwinden zu können.

Zudem, auf Seite 67 des obgenannten Eidg. Berichts wird tabellarisch dargestellt, welche gesundheitlichen Schäden oder Beeinflussungen durch die Mobilfunktechnologien auf uns Menschen feststehen: u.a. „nötigende“ Beeinflussungen der Hirnaktivitäten (= u.a. Schlafprobleme), etc..

Solange die Insektenfrage (siehe unsere aktuelle News-Seite) und jene gesundheitlichen Tatsachen nicht entschärft werden können, darf für uns mit dem „flächendeckenden“ Mobilfunk – zumindest mit der neuen 5G-Technologie – nicht en-plus so sorglos weitergemacht werden – wie bisher. Das wäre für uns grobfahrlässig!

Es wird auch immer argumentiert, dass das neue 5G ja adaptiv sei und nicht permanent strahlt wie bis anhin. Deren Pulsationsstrahlen machen das aber weiterhin so. Und hat sie einmal 3 und 4G grösser abgelöst, wäre auch die adaptive Strahlung permanent in Betrieb. Die Belastungen wären jedoch viel höher, da vor allem die adaptiven Beams immer wieder auf und durch Körper (Nutzer, Unbeteiligte, Tiere) und die Natur strahlen.

70 % der Handynutzung findet in Innenräumen statt. Somit kann sie mehrheitlich mit dem Glasfasernetz realisiert werden.

Wir finden, dass jeder Mensch ein individuelles Recht (Wahlrecht) auf elektrosmog-freie (wie auch rauch-freie) Räumlichkeiten und Orte hat!

Damit dieses Recht (wie in der Gastronomie etc. beim Tabakrauch) gewährleistet ist, sehen wir z.B. folgende Lösung:

In Innenräume werden mit mehreren strahlungsreduzierten Sendern die Belastungen derart reduziert, dass sie nicht in andere Räume eindringen. Oder man kann sie mit Farben (etc.) auch sonst isolieren. Somit werden sie individuell festgelegt. Und sie gelangen damit auch nicht mehr ungefragt oder aufgezwungen (ohne Wahl) an fremde Orte. Draussen darf sie lediglich flächendeckend eingesetzt werden, wenn sie einwandfrei nicht lästig oder schädigend ist. Ansonsten darf sie lediglich punktuell, markiert und isoliert angeboten werden.

Ihr Präsidium von Stopp 5G in Winterthur!

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Ausgabe vom 17. Mai 2020
5G-Technologie, was passiert uns da?

Einige Gedanken…

Was bedeutet die 5G-Technologie, abgesehen von der Strahlenbelastung auf Menschen, Tiere und Pflanzen, deren Auswirkungen bis zum heutigen Tag niemand abschliessend beurteilen kann, für uns Menschen?

Hier reden wir von einer Technologie, die uns allen bekannt ist, und doch kennen sich nur wenige wirklich mit ihr aus.

Wer von uns versteht wirklich etwas von elektromagnetischer Hochfrequenzstrahlungen?

Können wir uns, die durchschnittliche Bevölkerung, diese Technologie gegenseitig verständlich und verbindlich erklären?

Wahrscheinlich die Wenigsten von uns.

Was wir aber können: uns darüber Gedanken machen und uns Fragen stellen!

Es gibt beiderseitige Studien zu dieser Frage. Beiderseitig meint: Befürworter und Gegner der 5G-Technologie.

Die Gegner sind Ärzte, verschiedene Vereine und Komitees (Frequencia), Bürgerinnen und Bürger quer durch die Schweizer Bevölkerung.

Einen informativen Artikel „5G – die Fragen, die Fakten“ findet sich bei www.republik.ch. Doch welche wissenschaftlichen Arbeiten ordnen den Ausbau des 5G-Mobil­funks als unproblematisch ein? Wir haben auf den EMF- und EMF:data-Portalen gegensätzliche, belastende entdeckt (zusätzliche Informationen siehe auch in unseren früheren Sideletters (weiter unten), im Internet und bei Stopp 5G-Vereinen)!

Die Befürworter sind die Wirtschaft und die Betreiber mit Unterstützung von Politikern und einem beachtlichen Teil der Bevölkerung.

Im Artikel „5G-Befürworter gehen in die Offensive“ auf www.it-markt.ch vom 14.04.2020 wird mit dem Begriff Verschwöhrungstheorie argumentiert, und Avenir Suisse warnt darin sogar vor einem Moratorium!

Warum, frage man sich, warum wird einer sorgfältigen und alles umfassenden Beurteilung von Fakten beider Seiten, Fragen und Risiken, nicht stattgegeben?

Warum sind Wirtschaft und Betreiber nicht willens, unabhängige, wissenschaftliche Forschungen zu unterstützen, mitzutragen, oder doch wenigstens Zeit einzuräumen (Moratorium) um seriöse, ehrliche Grundlagen zu schaffen mit denen man Arbeiten kann, um Mensch und Umwelt vor möglichen Schädigungen zu schützen?

Was bringt der Wirtschaft, den Betreibern und der Politik eine potenziell geschwächte und kranke Bevölkerung? Sind es die horrenden Gewinne, die sich unmittelbar erzielen lassen? Rechtfertigen sie alles?

Was, wenn wir einmal so geschwächt sind, dass wir das schöne neue Welt-Angebot gar nicht mehr nutzen können? Wo bleibt denn da der Gewinn? Ist in die Zukunft denken ein Tabu?

Auf der Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)-Webseite ist folgende Information aufgeschaltet:

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat die Vergabe von neuen Mobilfunkfrequenzen erfolgreich abgeschlossen. Alle drei bisherigen Betreiberinnen Salt, Sunrise und Swisscom konnten im Rahmen einer Auktion eine breite Palette an neuen Frequenzen erwerben. Diese sind die Voraussetzung für die Entwicklung der schnellen Mobilfunktechnologie 5G. Die Auktionseinnahmen für den Bund belaufen sich auf rund 380 Millionen Franken. Die Auktion dauerte vom
29. Januar bis zum 7. Februar 2019.

Was sind eine breite Palette an neuen Frequenzen? Was bedeutet das genau?

Informationen darüber finden Sie unter diesem BAKOM-Link.

Erst einmal spült die Versteigerung doch einiges Geld in die Kasse des Bundes.

Auf Seiten der Ersteigerer, will und muss man Gewinne erwirtschaften, und die bewegen sich in Milliarden.

Dazu muss man wissen, dass Salt eine Aktiengesellschaft ist, die sich Besitz von Xavier Niel befindet. Ihm gehört auch die Französische Internet- und Telekommunikationanbieterin Iliad. Er gehört zu den reichste Männern Frankreichs. Der Umsatz von Salt betrug 2018 1,03 Milliarden Schweizer Franken (CHF).

Sunrise ist ebenfalls ein börsencodiertes Unternehmen in Privatbesitz und einem Minderheitsanteil durch CVC Capital Partners, Luxemburg. Also, wir haben keine Ahnung, wem diese Firma überhaupt gehört. Kann man sich gegen jemanden oder etwas wehren, das man nicht kennt? Der Umsatz von Sunrise betrug 2018
1,876 Milliarden CHF.

Swisscom ist ein Telekomkonzern und ist ebenfalls eine Aktiengesellschaft, fungiert auch als Holding und ist hervor gegangen aus der PTT, aufgebaut mit Steuergeldern. Sie erzielte 2018 einen Umsatz von 11,714 Milliarden CHF.

Sehen wir uns die Auktionseinnahmen des Bundes versus Umsätze und daraus abzuleitende Gewinne der einzelnen Firmen pro Jahr an, muss man feststellen, dass diese Firmen, die mit unser aller Gesundheit spielen, die 5G-Lizenzen zu einem Schnäppchenpreis ersteigern konnten!

Das heisst aber auch, mit der Nutzung der Abonnements dieser Firmen finanzieren wir den Ausbau der 5G-Technologie und die Gewinne von Personen, von denen wir zum Teil nicht einmal wissen, wer sie sind.

Zudem bezahlen wir wohl bald auch die 6G-Technologie, denn die ist bei den Telekommunikationsunternehmen schon länger ein Thema.

Es hört nie auf! So lange wie wir es zulassen!

Es muss uns auch bewusst sein, wenn Schäden so deutlich sichtbar werden, dass sie nicht mehr zu leugnen sind, und Beweise unumstösslich werden, dann sind die heute Verantwortlichen längst über alle Berge; oder dank des grossen wirtschaftlichen Treibers – der künstlichen Intelligenz (KI) – unantastbar.

Was kommt da noch auf uns zu?

Welche Möglichkeiten haben die 5G- und KI-Technologien? In welche unserer Lebensbereiche greifen sie ein?

Wie, wo und wann werden sie eingesetzt? Und wer bestimmt das?

Kann ich bestimmen, ob ich das möchte, teilweise oder gar nicht möchte?

Wer bezahlt das? Wer legt die Höhe der Gebühren fest? Wer erhält den Gewinn?

Wo liegt die Verantwortlichkeit: bei Schäden, Krankheit, Unfall oder Tod?

Einige Antworten finden Sie vielleicht unter diesem Uncut-news-Link.

Ihr Präsidium von Stopp 5G in Winterthur!

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Ausgabe vom 30. April 2020

Grüezi mitänand!

Heute berichtet die Winterthurer Zeitung über unser Anliegen. Und der Bundesrat hat am 22. April über das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G entschieden.

Das Parlament hat in den vergangenen Jahren zwei Mal eine Erhöhung der Grenzwerte äusserst knapp abgelehnt. So macht es nun auch der Bundesrat und beschliesst, die aktuellen Grenzwerte nicht zu lockern. Unser Verein, wie auch der Verein «Schutz vor Strahlung» freuen sich über diesen Entscheid, mahnen aber zugleich, dass in der künftigen Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen auf jeden Fall die maximale Leistung der Sendeanlage und kein gemittelter Wert berücksichtigt werden darf. Denn eine Mittelung würde einer indirekten Grenzwerterhöhung gleichkommen.

Zudem hinterfragen wir die geltenden Grenzwerte immer noch. Denn diese wurden im Rahmen des Umweltschutzgesetzes durch das BAFU (Bundesamt für Umwelt) lediglich aufgrund von technischen, betrieblich möglichen und wirtschaftlich tragbaren Kriterien festgelegt. Was für uns in sich auch ein Widerspruch ist! Denn wie können technische und wirtschaftliche Ansprüche – ohne relevante experimentelle Langzeitforschungen – einem vorsorglichen und erhaltenden Umweltschutz entsprechen?

Mit unseren Grenzwerten wird die Strahlung von Mobilfunkantennen in der Schweiz nicht deutlich strenger begrenzt als in den meisten europäischen Ländern. Wie Gigaherz.ch sagen wir: «Es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland.»

Und bis zur späteren bedrückenden COVID-19 Thematisierung wird es nachfolgend technischer. Wir bitten Sie um Verständnis; oder scrollen Sie einfach nach unten. Vielä Dank!:

Bezüglich Bearbeitung der Vollzugshilfe zur NISV (Nichtionisierende Strahlenverordnung) zur Berücksichtigung der Abstrahlcharakteristik und Messbarkeit der adaptiven 5G-Antennen gibt es weltweit noch keinen Standard, den das BAFU für seine Empfehlung heranziehen kann. Modellrechnungen und erste Erfahrungen aus Test-Betrieben mit 5G-Antennen würden gemäss BAFU zwar vorliegen, nicht jedoch Praxiserfahrungen über das tatsächliche Verhalten der Anlagen im grossflächigen realen Betrieb. Dabei wird auf den technischen Bericht des METAS (Eidg. Institut für Metrologie) vom 18.02.2020 hingewiesen mit Anleitungen für Hochrechnungen, die nun von den kantonalen und städtischen NIS-Fachstellen in der Praxis „erprobt“ werden sollen.

Bei der Erarbeitung der Messmethode konzentrierte sich das METAS gemäss BAFU-Schreiben in einem ersten Schritt auf eine code-selektive Messung als Referenzmethode. Weil im Handel aber noch keine serienmässig produzierten Geräte für code-selektive Messungen von 5G-Signalen verfügbar sind, wird nun auch eine frequenzselektive Messmethode vorgeschlagen, die bereits mit heutigen Geräten möglich sei. Da die frequenzselektive Messung alle Signalisierungs- und Verkehrskanäle der Basisstation erfasse, würde die Hochrechnung nach Messung eine höhere Belastung ergeben, als sie in Wirklichkeit vorhanden sei. Das BAFU behauptet, dass mit dieser Messmethode dem „Vorsorgeprinzip“ der Umweltgesetzgebung „zusätzlich“ Rechnung getragen werde.

Dem steht jedoch der Bericht des Europäischen Parlamentes vom März 2020 (Zusammenfassung und Kommentare siehe unter diesem Link) diametral entgegen. In diesem wird festgehalten, dass aufgrund der vorliegenden Studien eine Messung von 5G-Emissionen in der realen Welt gar nicht möglich sei.

Auch bestätigt der wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments, dass unsere Grenzwerte den Schutz vor biologischen Schäden durch Mobilfunkstrahlung alleine schon nicht gewährleisten können, da diese einzig die elektrische Feldstärke berücksichtigen, das heisst, sie messen die Spannung in der Luft in V/m. Studien hätten gezeigt, dass die biologischen Effekte – mitunter Auswirkungen auf den Menschen – nicht nur von der Feldstärke, sondern auch von den Pulsationen abhängig sind.

Mit Pulsation werden die blitzartigen, starken Schwankungen der Feldstärken bezeichnet und mit ihr werden DNA-Schäden und Krebs in Verbindung gebracht. Je mehr Daten übertragen werden, umso stärker sei die Pulsation, auch wenn das Gerät verhältnismässig schwach strahle. Somit könne bei 5G mit grösseren Effekten gerechnet werden, die bisher nicht durch Grenzwerte begrenzt würden. 

Zudem, für uns ist kein Zufall, dass SARS (2002) und COVID-19 (beides Corona/Lungenerkrankungen) ihren Ursprung in China haben, und dieses Mal besonders stark in der Lombardei wütet. Intensive Luft (inkl. Elektrosmog) – und weitere Verschmutzungen haben entscheidend dazu beigetragen. Die Globalisierung oder der makroökonomische Wirtschaftskreislauf (mit Arbitrage = Ausnutzung von lokalen Preis- oder Produktionsvorteilen und damit Gewinnmitnahmen ohne Risiko) lassen grüssen!

Ob die flächendeckende und stetige Belastung des Mobilfunks und dabei vor allem die 5G für COVID-19 mitverantwortlich sind oder nicht, ist sehr schwer zu erforschen. Denn Strahlenschäden sind unter weiteren Einflüssen nicht einfach eindeutig zu validieren. Doch möglich ist es! Denn Wuhan war eine der ersten chinesischen Städte, in welcher 5G eingeführt wurde. Die Stadt ist der industrielle Schwerpunkt Mittelchinas und hat ein deutlicher Schwerpunkt in der Eisenherstellung (aus heimischen Erzen und Kohle) sowie Stahlindustrie. Und da unsere Lunge generell das empfindlichste Organ ist, wird sie durch äussere Einflüsse wohl auch als Erstes in Mitleidenschaft gezogen. Dabei könnten andauernde oder intensivere Mobilfunkstrahlen das Fass zum Überlaufen bringen.

Sicher ist, dass COVID-19 schlimm ist. Gutwahrscheinlich ist es durch rücksichtslose Wirtschaften und unhygienisches Verhalten zu begründen. Sehr schön und gut ist es jedoch, dass wir uns dabei solidarisch verhalten!

Können wir von diesen gegensätzlichen Erkenntnissen lernen? Damit «endlich!» nachhaltig gesunde und somit sichere (inkl. soziale und solidarische) effektive Ökosysteme für die Wirtschaft, Menschen und Natur erschafft werden?! Wir sind sachlich und leidenschaftlich sehr dafür! Sie auch?

Was im Landbote-Artikel «Was ein 5G-Stopp für die Schweiz bedeuten könnte» vom
7. April der Avenir Suisse festgehalten ist: «Einzelne Kantone wie Genf, Waadt und Jura haben einen verfassungswidrigen Baustopp für 5G verfügt», verlangt jedoch nach ersterer Konsequenz und Authentizität! Denn besonders die Bundesverfassung Artikel 11 (Schutz der Kinder und Jugendlichen) und 78 (Natur- und Heimatschutz) verlangen die vorsorgliche und sichere Abklärung der Mobilfunktechnologien und demzufolge – sowieso den flächendeckenden 5G-Stopp! Übrigens, auch für den Klimaschutz! Denn die 5G-Technologie frisst überaus viel Strom.

In diesem Sinne sollte die Avenir Suisse oder auch die Economiesuisse proaktiv und innovativ sein! Und nicht: unbewährte (gleiche oder intensivere) unsichere und somit nicht nachhaltige Strategien weiter fordern und fördern!

Zudem, auch Belgien mit Brüssel hat die Einführung von 5G noch nicht zugelassen. Genf sogar für 3 Jahre nicht. Ist es ein Zufall, dass in diesen Städten z.B. die EU, UNO, WHO und das IKRK Hauptsitze haben? Oder liegt es lediglich an deren sozialen Regierungen?

Tatsachen sind, dass – neben vielen weiteren Studien – der aktuelle eidg. Bericht Mobilfunk und Strahlung“ auf Seite 67 festhält, dass Mobilfunkstrahlen ungewollt (oder genötigt) zumindest die Hirnstromaktivitäten der Menschen beeinflussen, oder gestörte Durchblutung des Gehirns, den programmierten Zelltod und den oxidativen Zellstress verursachen. Entsprechende Labortests (z.B. 2005 durch das Ramazzini-Institut mit bereits 2G- Strahlungsbelastungen) mit Ratten und Mäuse haben dementsprechend – Tumor- und Krebsverursachungen im Hirn und am Herzen aufgedeckt.

So würde ein Medikament im Gesundheitswesen kaum lanciert, oder modifiziert, resp. vom Markt zurückgezogen werden!

Daher: Stopp flächendeckendes 5G und Mobilfunktechnologien! Punktuell, markiert und isoliert wären sie zumindest nicht nötigend und – ein effektiver Kompromiss! In der Zwischenzeit fordern wir eindeutig klärende kurz-, mittel- und langfristige experimentelle wissenschaftliche Forschungen. Bevor gleich und intensiver weitergemacht wird – wie bisher.

Der Kompromissvorschlag und die Abklärungen würden «nachhaltig» und «sicher»
zu mehr Business, Arbeitsplätzen, wie auch intakterer und erholter Natur führen!

Ihr Stopp 5G in Winterthur! – Präsidium

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Ausgabe vom 30. März 2020

Sicherheit (inkl. Gesundheit) gehören zu unseren wichtigsten zwei Grundbedürfnissen. Dies besagt die vielerorts anerkannte Maslow-Pyramide – und unser westlicher Menschenverstand.

Generell, Strahlen und Emissionen wirken und/oder schaden kurz-/mittel-/ und langfristig.

Das kann man z.B. gut im Wald entdecken. Dort sind die obigen Sitzbanklatten durch die Sonnenstrahlen: zumindest kurz- und mittelfristig vergilbter – als die unteren. Etc..

Und es ist zumindest bewiesen und anerkannt (siehe aktueller eidg. Bericht „Mobilfunk und Strahlung“ unter https://www.bafu.admin.ch/…/bericht-arbeitsgruppe-mobilfunk… und dabei besonders die Seite 67 und Tabelle 17, dass Mobilfunkstrahlen ungewollt z.B. während der Arbeit und unserem Schlaf Hirnstromaktivitäten beeinflussen – und mehr Stress verursachen. Was sicherlich auch Einfluss auf unser Immunsystem hat.

Vor allem Kinder und Jugendliche, die gemäss Bundesverfassung Artikel 11 Recht auf den besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung haben, werden durch die Mobilfunkstrahlen in Mitleidenschaft gezogen. Was ziemlich sicher zu manch Unkonzentriertheiten, Nevorsitäten und Schlafproblemen führt.

Mehr als 10’000 verifizierte wissenschaftliche Studien belegen, dass elektromagnetische Strahlung die menschliche Gesundheit schädigt. Die Aufsichtsbehörden blenden diese bewusst und willentlich aus. Sie gewichten die Interessen der Mobilfunkindustrie höher als die gesundheitlichen Aspekte der Bevölkerung. Eine hochkarätige Wissenschaftsgruppe wirft den Regierungen weltweit Gesetzesverstösse vor. Und die Anwendung von 5G stellt ein weiteres Experiment an der Menschheit und der Umwelt dar. Was durch internationales Recht als Verbrechen definiert ist (siehe unter https://www.5gspaceappeal.org/the-appeal.

Über 500 Mobilfunktechnologie-Studien davon, finden Sie und warnen auf https://www.emfdata.org/de

Wir sind grundsätzlich für neue Technologien und den Fortschritt! Doch müssen diese unschädlich – in Vereinbarung mit nachhaltig gesunden Ökosystemen passieren (für die Wirtschaft, Menschen und die Natur). Sonst verstossen wir mehrfach gegen die Bundesverfassung, das Umweltschutz-Gesetz (USG, Artikel 1) und wiederholen immer wieder die gleichen Fehler wie in der Vergangenheit (siehe diverse Zulassungen schädlicher Pestizide in der Landwirtschaft, Asbest im Bau, oder dass das Rauchen viel zu lange als unschädlich eingestuft wurde – und in viel zu vielen öffentlichen Räumen, wie auch in Büros, sogar gefördert wurde. Lernen wir endlich dazu?!

Im Rahmen des Risikomanagements, der Globalisierung und einer authentischen Solidarität für Alle und Alles wichtige?!

Für die Menschen, Wirtschaft und Natur.

Und wir sind vor allem aufgrund des 1. Absatzes gegen die Einführung und Etablierung von 5G – und wünschen Ihnen stets gute Gesundheit!

Ihr Präsidium von Stopp 5G in Winterthur!

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Ausgabe vom 29. Januar 2020

Der Verein bezweckt den *vorsorglichen Stopp der neuen Mobilfunktechnologie 5G. Denn die unerwünschten unmittelbaren und zukünftigen schädlichen Nebenwirkungen – dieser und der vorangehenden Technologiegenerationen – auf den Menschen, die Tierwelt und Umwelt sind teilweise bereits (siehe z.B. unter www.emfdata.org) – oder noch nicht bekannt. Und dementierende wissenschaftliche Aussagen sind oft literarische Abhandlungen – und nicht experimentell und replizierbar belegt. Dies ist für die sichere Einschätzung jedoch zwingend!

*Das zur Gründung des Vereins führende Motto bzw. Projekt 2020 ist die finanzielle Unterstützung der beiden privaten Rekurse* (über eine bis mehrere Instanz(en)) gegen die Baubewilligungen der neuen 5G-Mobilfunkantennen an der Technoparkstrasse 2 und Brühlbergstrasse 4 in Winterthur.

Verfahrensanträge: Das Verfahren sei zu sistieren, bis eine Vollzugshilfe vorliegt, welche auch die adaptiven Antennen vollumfänglich berücksichtigt und ein auditiertes Qualitätssicherungssystem vorliegt. Zudem soll das Baugesuch solange sistiert werden, bis mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass adaptive Antennen in jedem Moment und Betriebszustand an keinem OMEN (= Orte mit empfindlicher Nutzung) zu einer höheren Feldstärke von 5 V/m führt (Spitzenbelastung) *- oder diese Technologie wissenschaftlich relevant bestätigt: keine schädlichen Nebenwirkungen auf Mensch, Tier oder Umwelt zu verantworten hat.

*Der abschliessende Text ab «- oder diese Technologie …» wurde ausschliesslich mit dem zweiten Rekurs für die Brühlbergstrasse 4 ergänzt.

Zudem, der Ständerat hat bis jetzt höhere Grenzwerte im Strahlenschutz resp. in jener Belastung verhindert. Gelingt ihm dies nachhaltig, ist fraglich?! Daher zielt der Verein auf den vorsorglichen Stopp dieser Technologie ab. Wie dies der Kanton Neuenburg vor kurzem sogar auf nationaler Ebene beantragt hat.

Die menschlichen Todesursachenveränderungen (hin zu Krebs), vermehrte Schlafstörungen und Kinderunkonzentriertheiten oder -Nervosität, bewiesene Auswirkungen auf die Körperabwehrkräfte – und das grosse Insektensterben in den letzten 30 Jahren, das ist genauso lange wie es die Mobilfunktechnologie gibt, etc. – verunsichern sehr! Aufgrund dieser Tatsachen müssen zuerst die bestehenden Mobilfunk- und Wifi-Technologien (etc.) hinterfragt und überprüft werden.

Ein Artikel des Tagesanzeigers (Krebs ist nunmehr die häufigste Todesursache) informierte am 03.09.2019 wie folgt: «Bei den 35- bis 70-Jährigen einiger reicher und aufstrebender Länder hat Krebs inzwischen die Herz-Kreislauf-Erkrankungen als Haupttodesursache abgelöst.» Und: «In vermögenden Staaten gibt es unter den 35- bis 70-Jährigen etwa doppelt so viele Todesfälle durch Krebs wie durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen.» Zudem, das Bundesamt für Statistik unterstreicht dies 2017 ebenfalls: «Ab ungefähr dem 40. Altersjahr ist Krebs die häufigste Todesursache.» Die Gründe dieser Ablösung sind verschieden.

Strahlen wirken generell: kurz-, mittel- und/oder langfristig. Und über 500 Studien (siehe Link im 1. Absatz) warnen von den Mobilfunktechnologien. Dabei ist zu erwähnen, dass die Erwärmung durch Bestrahlung (besonders auch von den Mobilgeräten ausgehend) – bis einige Millimeter unter die Haut von Mensch und Tier schädlich sein kann. Zudem, der aktuelle eidgenössische Bericht «Mobilfunk und Strahlung», herausgegeben am 18.11.2019 von der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung im Auftrag des UVEK, stützt sich leider nicht auf eine relevante «experimentelle» wissenschaftliche Methode.

Trotzdem weist die untersuchte Literatur und der Bericht auf Hirnstromveränderungen, Tumorbildungen und indirekte DNS-Schädigung (etc.) hin (siehe Bericht S. 67 resp. Tabelle 17).

Da daher das Vorsorgeprinzip* anzuwenden ist,

«wenn wissenschaftliche Beweise ungenügend, nicht schlüssig oder unsicher sind und gemäss einer vorläufigen wissenschaftlichen Risikobewertung begründeter Anlass zur Besorgnis besteht, dass die potentiell gefährlichen Folgen auf die Umwelt und die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen mit dem von der EU angestrebten hohen Schutzniveau unvereinbar sind.“ (siehe Kommission der EG: Mitteilungen der Kommission vom 2.2.2000 zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips),

verlangen wir den vorsorglichen Stopp der neuen Mobilfunktechnologie 5G.
Zudem streben wir die notwendigen – und bis jetzt noch fehlenden – relevanten wissenschaftlichen Forschungen an, damit evtl. unerwünschte schädliche Nebenwirkungen ausgeschlossen werden und – verhindert werden können.

*Im Weiteren ist zu erwähnen, dass in der eidgenössischen Bundesverfassung unter Artikel 10 «Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit» Absatz 2 Folgendes festgelegt ist: «Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.» Auch die Artikel 11 und 13 (Schutz der Kinder, Jugendlichen und Privatssphäre) unterstützen unser Anliegen.

Diese Rechte sind zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten und aufgrund der durch die Wissenschaft bereits bestätigen schädlichen Nebenwirkungen – der flächendeckenden Mobilfunktechnologien – sind für uns daher u.a. das Vorsorgeprinzip anzuwenden.

Was für unseren Verein zumindest zum vorsorglichen Stopp der 5G-Einführung und des Betriebes führen muss:

Mindestens in den eigenen vier Wänden. Doch auch; wenn man sie verlässt oder in sie zurückkehrt. Beim Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit verhält es sich gleich.

Unnatürliche, ungewollte oder schädliche Strahlungen, denen man sich im Alltag nicht entziehen kann, beschneiden die persönliche Freiheit – und schützen die Kinder, Jugendlichen und die Privatsphäre nicht. Wie früher das störende resp. schädliche Rauchen in vielen öffentlichen Orten/Räumen. Auch nicht die Natur: wie z.B. die Insekten und damit auch nicht die Vögel etc..

Diese müssten gemäss Bundesverfassungsartikel 78 ebenfalls geschützt werden.

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