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Update vom 5. März 2023

Wichtige NEWS !

Unser Verein hatte die neue Insektenstudie auf Bundesebene angeregt und konnte dabei mit Fragen Einfluss nehmen. Bitte unterstützen Sie uns daher mit einer Spende, denn wir wollen noch effektiveren Einfluss nehmen und tragen u.a. das finanzielle Risiko der „diesbezüglich“ sehr wichtigen aktuellen Mobilfunkantennen-Vewaltungsgerichtsfälle von an der Obermühlestrasse 7 und Bürglistrasse 29.

In der lange erwarteten Studie der Universität Neuchâtel zur Wirkung der Strahlung von u.a. Mobilfunk-Antennen auf Arthropoden (Insekten, Tausendfüssler, Krebstiere und Spinnentiere) vom August 2022 werden 164 Studien ausgewertet, wovon 127, das sind beinahe 80 %, mit hoher Evidenz darauf schliessen, dass:

«…sich bei diesen Tieren die Strahlung von Handy-Antennen bis zu 6 GHz auf die Fortpflanzungsfähigkeit, die Sterblichkeit, die Fortbewegungsgeschwindigkeit, das Orientierungsvermögen, die Nahrungssuche und die Flugfähigkeit auswirkt, sowie DNA-Schädigung und Zellstress verursacht.

Es wurden sogar Wirkungen unterhalb der gesetzlichen Immissions-Grenzwerte, wie sie in der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) definiert wurden, beobachtet.

Die meisten Studien wurden an Zweiflüglern (z.B. Bienen) durchgeführt, die nicht die Gesamtheit der Arthropoden repräsentieren. Daher müssen auch andere Arten untersucht werden, die potenziell anfälliger sind oder deren Verschwinden erhebliche Störungen des Ökosystems zur Folge hätte. Sollten sich die Wirkungen von NIS als gross und weit verbreitet erweisen, müssten wir mit einem Verlust an Biodiversität und einer Störung der Ökosysteme rechnen.»
 
30 Jahre Mobilfunk = 80 % weniger Insekten!
Diese Korrelation ist damit nun «endlich» – wissenschaftlich relevant bestätigt.

Der Mobilfunk inkl. 5G ist derzeit noch bis Frequenzen von 3.6 GHz in Betrieb, und in unseren Bergen hat grösseres Insektensterben erst in den letzten Jahren begonnen, wie auch der Mobilfunk in den letzten Jahren dort gross ausgebaut wurde. Der Insektenschwund in unseren Bergen korreliert damit ebenfalls – wissenschaftlich relevant – mit dem Mobilfunk.

Die aktuelle Arthropoden-Studie hält übrigens auch fest, dass die Qualität der verfügbaren Analysen meist gering ist, und daher mehr Studien zu diesem Thema durchgeführt werden müssen.

Wir finden, dass die Eidgenossenschaft nun dringend:

– effektiv klärende Labor- und weitere spezifische Fall- resp. Arthropodenfeldstudien angehen sollte

– schädliche Mobilfunkbelastungen auf Insekten innerhalb der NISV-Regulierungen (NISV = Nicht-ionisierende Strahlenverodnung) feststellen sollte, und somit:

sie zumindest nun vorsorglich die Strahlengrenzwerte reduzieren muss, oder generell

auf die flächendeckende Mobilfunkbestrahlung verzichtet werden sollte.


Welche Konsequenzen hat diese Studie nun effektiv? Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Zudem, bis Mitte Dezember haben wir stets versucht, verständnisvoll mit dem Landboten zu sein. Dies können wir in prominenten Fällen nicht mehr sein: aufgrund ihrer unfairen und vor allem täuschenden Artikeln vom 26. sowie 7. November 2022, und – da unsere Leserbriefwünsche vom 7. November abgewiesen wurden. Unsere diesbezügliche Gegendarstellung zum Landboten deckt Manipulationen, Unwahrheiten und weitere relevante Informationen auf. Sie verweist auf folgende Dokumente: Landbote 26. November 2022, Landbote 7. November 2022 und Ktipp 20. Oktober 2021.

Im Weiteren, betroffene Personen rekurrieren neuer – vor dem Baurekursgericht – gegen die von der Stadt bewilligten 5G-Antennen (mit einem zusätzlichen Mast) auf dem Brühlberg. Die Kläger gehen dabei ein finanzielles Risiko ein. Bitte beteiligen Sie sich dabei mit einer entsprechenden Spende (siehe dieser Link oder mittels Twint an die Nummer 078 687 37 78 – mit dem Vermerk: Brühlbergturm).

Und unter diesem Link sind neue Studien aufrufbar, die Risiken der nicht-ionisierenden Mobilfunk-Strahlung nachweisen, welche das eidg. BAFU (Bundesamt für Umwelt) bei seiner Vernehmlassung vom 20. Juni 2022 noch nicht berücksichtigen konnte.
 
Auf jener Internetseite findet sich auch einen Gesamtüberblick über die aktuelle Studienlage, etc., inkl. Belege für ein Gesundheitsrisiko durch Hochfrequenzstrahlung bei Menschen, die in der Nähe von Mobilfunk-Basisstationen leben.

Balmori A (2022): Diese Übersichtsarbeit gibt einen aktuellen vollständigen Überblick über die wissenschaftliche Literatur zur Wirkung von Mobilfunkantennen auf den Menschen. Von den 38 Arbeiten – die meisten hatten 900 und 1800 MHz untersucht – fanden 28 (73,6 %) Wirkungen: Mikrowellen-Krankheit 73,9 % (17 von 23), Krebs 76,9 % (10 von 13) und Veränderungen der biochemischen Parameter 75,0 % (6 von 8).

Die dort ebenfalls z.B. erwähnte Studie von Dasgupta et al. (2022) zeigt Störungen wichtiger biochemischer Prozesse während der neuronalen Entwicklung durch die 5G-Strahlung von 3,5 GHz. Und Echchgadda et al. (2022, 3,0 GHz) weisen nach, dass die Erregbarkeit der embryonalen Hippocampuszellen auf nicht-thermische Weise verändert war. Die Studie von Pooam et al. (2022, 1,8 GHz) zeigt Veränderungen bei ROS (reaktive Sauerstoffspezies) und der Signalgebung, und Guo et al. (2022) untersuchten die Auswirkungen von THz-Frequenzen auf die Ionenkanäle von Nervenzellen.
 
Daher sind – aufgrund dieser neuen und noch belastenderen Ausgangslagen, des flächendeckenden Insektensterbens und des Vorsorgeprinzipes – neue oder laufende Baugesuche und Baubewilligungen von Mobilfunkantennenanlagen, vor allem mit der neuen 5G-Technologie mit wissenschaftlich relevant unbekannten langfristigen Folgen, zu sistieren oder aufzuheben.

Stopp 5G in Winterthur! heisst seit einem Jahr: Smarte Funk und Glasfaser – statt 5G
Der Verein hat an der GV 2021 eine lösungsorientierete Namensänderung beschlossen. 5G kann mit gleicher V/m-Leistung mehr Daten transportieren. 1) Damit können die fraglichen bestehenden Grenzwerte für eine bessere Gesundheit reduziert werden. Zudem, 2) in Gebäuden ermöglichen hochfrequentere neue WIFIs, etc., dass sie nicht mehr in unerwünschte Räume strahlen können. Wie bei rauchfreien Räumen haben wir damit eine Wahl. Und 3) dank einem Ausbau der Glasfasertechnologie wird der Mobilfunk beachtlich nachhaltiger. Smartphones können damit vor allem indoor benützt werden; womit eine Mobilfunkantenne nicht mehr relevant in Gebäude strahlen muss. Damit sparen wir viel Strom. Diese drei Massnahmen sind evolutionär und fördern die Wirtschaft.

Noch nicht am Ziel (noch immer aktuelle News vom 19. Januar und 8. März):
Der Verein und Präsident Dominik Krämer haben juristisch unabhänig voneinander vor dem Baurekursgericht gegen die vor allem im Sommer 2020 mittels Bagatelländerungsverfahren (= ohne Mitbestimmungsrecht der Bevölkerung) neuen ca. 50 städtischen 5G Antennenanlagen rekurriert. Diese wurden zusätzlich auf bereits bestehende 2 bis 4G-Mobilfunkanlagen montiert. Die Rekurse waren juristisch möglich, denn sie reichten bei der Stadt am 28. November 2020 Rechtsbegehren dafür ein; wonach das Winterthurer Baudepartement zeitlich verzögert am 25. Juni 2021 eine Verfügung ausstellte. Die vorgebrachten Rekurse haben nun noch nicht zum Ziel geführt; doch sind Beide davon überzeugt, dass mit diesem Urteil die für sie illegal montierten 5G Antennen zumindest den Betrieb einstellen müssen – u.a. mittels Weiterzug an das Verwaltungsgericht. Unterstützungshilfen mit Spenden sind wichtig und zielführend.

Städtische Mobilfunkpetition konstruktiv und bedenklich beantwortet.
Der Stadtrat hat auf die im Sommer von den Vereinen Ohne 5G (IG Seen) und Stopp 5G in Winterthur! eingereichte Mobilfunkpetition ausführlich geantwortet. Das Ziel war vor allem, dass Anwohner von u.a. geplanten Mobilfunkanlagen ein Mitbestimmungsrecht erhalten. Sämtliche Petitionsanliegen wurden zurückgewiesen. Ein Mitbestimmungsrecht von Betroffenen würde dazu führen, dass der Ausbau der gefragten Mobilfunkinfrastruktur nicht möglich sei. Mehr als 321 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger hatten die Petition unterzeichnet.
 
Alarm !!: Der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten 2021 beschlossen:
Leistungsverstärkung und Grenzwertüberschreitung
bei adaptiven 5G-Antennen in Ihrer Nähe und Gemeinde!

War in Ihrer Umgebung seit 2019 ein Umbau- oder Neubau einer 5G-Antenne geplant? Wurde sie bewilligt? Wenn ja, dann soll sie ab dem 1. Januar 2022 ohne Baugesuch mit bis zu 10x mehr Leistung als bewilligt senden. Damit müssen Sie mit einer regelmässigen Überschreitung der Grenzwerte rechnen!

Dies verletzt geltendes Recht mehrfach: Erstens braucht jede Verstärkung der Antenne eine Baubewilligung. Zweitens sind Grenzwertüberschreitungen eine Gefahr für die Gesundheit und somit unzulässig.

Sobald Sie der Gemeinde und eventuell dem Kanton schreiben, dass Sie ein Baubewilligungsverfahren für die Verstärkung von Antennen in Ihrer Umgebung wünschen, muss ein solches durchgeführt werden. Ab diesem Moment muss das Vorhaben gestoppt werden.

Melden Sie sich umgehend bei Ihrer Gemeinde! 
Am besten noch heute. 

Schutz vor Strahlung hat für Sie 1. einen Brief (mit 2. einer Hilfestellung) an die Gemeinde vorbereitet (siehe die zwei fettgeschriebenen Links). Diese Schreiben verursachen für Sie keine Kosten; doch sie können Ihnen und den betroffenen Personen sehr viel nützen.

Das neuere Schweizer Produkt NOPIXGO beweist und bestätigt die Schädlichkeit relativ einfach – von hochfrequenten (HF) elektromagnetischen Feldern auf Insekten – und vor allem die Nicht-Einhaltung der Bundesverfassung und des Umweltschutzgesetzes durch den flächendeckenden und/oder aufgezwungenen Mobilfunk.

Zudem, der Nopixgo-Test eines Bloggers zeigt auf, dass dieses Produkt und HF tatsächlich den Lebensraum von Mücken nehmen.

Der Mobilfunk und die WIFIs belasten markant stärker als Nopixgo. Rebekka Meier von Schutz vor Strahlung testete dieses Tool bereits einmal. Ihre Meinung oder Antwort vom 19. Juni dazu ist: «Ich habe so ein Nopixgo zum Messen gekauft. Es ist viiiiel schwächer als ein Smartphone und natürlich millionenmal schwächer als eine Handyantenne. Klar also, dass eine Handyantenne einen Einfluss auf die Insekten hat! Und Nopixgo schriebt auf Anfrage auch: die Strahlung würde die Tiere apathisch machen und an der Fortpflanzung hindern.» Und auf der Fust-Seite (siehe obiger Link) wird bestätigt, dass die Signalstärke von Nopixgo kleiner als 1 % eines herkömmlichen Smartphones ist.
 
Zudem, dieser immer noch ziemlich aktuelle Beitrag von 20 Minuten über Bienen und einer Autobahnausfahrt in Rheinach (BL) vom 21.5. kann darauf hindeuten, dass die Insekten durch HF den Orientierungssinn und ihre Kraft, wie auch das Leben verlieren.
 
Denn schauen Sie sich bitte die dortige Mobilfunkanlagensituation an inkl. z.B. 3 bis 5G. Vor allem das neuere und mit den Beams stärker strahlende 5G scheint uns dort unverhältnismässig vertreten zu sein.

Im Weiteren, dieses Youtubefilmchen zeigt schon länger, was live bei 5G-Antennenanlagen mit Bienen passierte.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigte uns im Frühjahr 2021, dass sie an der bereits früher angekündigten Studie sind, die den aktuellen Wissensstand über die Auswirkungen nichtionisierender (= elektromagnetische vom Mobilfunk oder von den WIFIs) Strahlung auf Insekten und Arthropoden zusammenfassen soll. Das Laboratory of Evolutive Entomology der Universität Neuchâtel erstellt zusammen mit Forschern der WSL den Bericht, welcher Ende Januar 2022 – statt im Sommer oder Frühherbst 2021 – nun definitiv hätte veröffentlicht werden sollen. Es gab leider immer wieder Verzögerungen. Die Studie wurde nun endlich – Ende der letzten Januarwoche 2023 veröffentlicht! Sie können sie ganz oben aufrufen. Und wir glauben, dass wir dabei auch Einfluss nehmen konnten. Denn seit Längerem und konkreter dem 28. Oktober 2020 – ist es, zusammen mit den obgenannten Parteien, unser konkretes Ziel, dass in dieser schlimmen Angelegenheit Nachfolgendes abgeklärt wird:

„Ob elektromagnetsiche Strahlen/Felder und ab gewissen Mobilfunk-Volt/m- und Pulsations-Belastungen bei Insekten Folgendes bewirken?:

  • Einschränkungen des Orientierungssinns
  • Veränderung der Flugdynamik und Lethargie (Letzteres erfuhr oder
    beobachtete unser Präsident bei ihm Zuhause bei einem Bienenschwarm.
    Dies alleine führte im Mai 2018 zu seiner Hinterfragung der Mobilfunk- und WIFI-Technologien)
  • reduzierte Fortpflanzungsfähigkeit
  • negative Beeinträchtigungen der Larven
  • Blockierung der Atmungskette
  • Ausweichung auf weniger oder gar keine belastende Räume, Gebiete?“

Darüber können Sie weiter unten zusätzliche wissenschaftliche Arbeiten und Kommentare entdecken, die diese Befürchtungen stützen oder in diese Richtung gehen.

Am 1. Juni 2021 berichtete der Teletop über unser städtisches Engagement. Via diesem Link können Sie diesen Beitrag gerne anschauen.

Und am 1. Mai 2021 veröffentlichten wir:

Jetzt isch „gnueg Heu dunä! Genug ist genug!“
Sachlich, nicht hauptsächlich emotional.

Denn am 24. April strahlte die ARD im Rahmen der Quarkssendung eine wirklich haarsträubende Sendung aus, die unwissende und vertrauensvolle Menschen stark belügt und – irreführt! Unsere detaillierten Informationen dazu – finden Sie 13 nicht allzu grosse Absätze weiter unten. Unsere am 1. Mai aktualisierte Replik dazu – finden Sie bereits hier (PDF-Datei).

Zudem, wussten Sie, dass die Mehrzahl der Schweizer Frauen und viele andere wichtige Menschen gegen einen flächendeckenden und aufgezwungen Betrieb des stärker belastenden 5Gs sind? Da die 5G-Technologie aus gleicher Distanz wie z.B. das 3 oder 4G gesundheitlich schädlicher ist und stärkerer Stromeinsatz leisten muss? Mehr dazu finden Sie unter unserem Umfrage-Menupunkt und spezifisch – bei unserer eigen durchgeführten Umfrage vom letztjährigen Sommer.

Auch die 3 populärsten SRF-Radiosender machten mit u.a. Christian von Burg (Wissenschaftsredaktor) am 22. April, auf dem SRF 3 z.B. um ca. 11:10 Uhr, und zum erneuten Mal – einen skandalösen Beitrag über die Mobilfunkgegner und für Martin Röösli (Strahlenschutzexperte)! Das sind gerne zwei Onlinelinks darüber: Die Attacke auf den Mobilfunkpapst und Schweizer Mobilfunk-Experte unter Beschuss.

Dabei betitelten der SRF 3-Moderator und Herr von Burg die Mobifunkgegner u.a. als militant und Geldmacher. Einige davon tun nur die Angst von besorgten Menschen ausnützen, sagten sie.

Die erste obgenannte Betitelung „militant“ wurde in sarkastischen und die zweite in zynischen und ironischen Tönen vermittelt. Damit – und mit weiteren solchen Aussagen – machten sie die elektrosmogsensiblen Menschen lächerlich und stellten sie als absolut – unglaubwürdig dar. Dass dies so – in einem unserer grössten nationalen Radiosendern passieren darf und zur besten Sendezeit über die Bühne ging, empfinden wir als riesen Skandal! Finden Sie das auch?

Dabei möchten wir die Gelgenheit nützen, und Sie auf zwei wichtige Tatsachen oder Punkte aufmerksam machen:

  1. Wir sind nicht grundsätzlich gegen den Mobilfunk oder gegen das WIFI, sondern gegen deren schädlichen und lästigen Auswirkungen, wie auch gegen aufgezwungene und verschwenderische Belastungen (gesundheitliche und Stromverbrauch: siehe in der Oekoskop Ausgabe 1/2021 ab Seite 21 der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz), die man nicht will. Es gibt Lösungen, die diesen wichtigen Punkten gerecht werden und sogar mehr Business generieren. So war und ist es beim Tabakrauch nach Jahrzehnten möglich und schon seit langem – nötig oder Gesetz. Und wussten Sie, dass 5G nicht nur adaptiv ist, sondern auch permanente Grundbestrahlung hat? Zudem, aus gleicher Distanz wie 3 oder 4G muss 5G stärker strahlen, um z.B. Wände durchringen zu können. … .

  2. Fast alle grossen Schweizer Medien (z.B. die NZZ und die SRF-Medien) lobbyieren grössenteils für die Mobilfunkindustrie. Dies tun sie vor allem, indem sie

    A: (neue) wissenschaftlich relevante mobilfunk-belastende Arbeiten oft nicht (oder nicht grösser) veröffentlichen.

    Doch B: sie veröffentlichen viel mehr fürsprechende oder unterstützende 5G- und Mobilfunkbeiträge, bei denen sie aber sachlich kritische Kommentare oder Aussagen nicht zulassen resp. nicht veröffentlichen

    oder C: indem sie es zulassen, dass auf kritische oder vorsorgliche Beitragsfragen (Kommentare dazu), viele despektierliche und beleidigende Gegenkommentare veröffentlicht werden.

    Diese 3 gezielten Taktiken manipulieren die öffentliche Meinungsbildung in einem Umfang, welcher ebenfalls gross skandalös ist.

Und diese unfairen und ungerechten Manipulationen beschneiden unser gutes Schweizer Recht auf freie Meinungsäusserung und die effektive Qualität resp. Freiheit der Schweizer Medien.

Ein noch grösserer und aktuellerer PRO-5G-Beitrag ist vom ARD und 24. April (5G – Revolution oder Gefahr?). Diese Quarkssendung schiesst dabei den Vogel ab! Denn dabei wird sogar eine 4. Taktik angewendet! Nämlich mit vorsätzlichen Falschaussagen und – Teilwahrheiten, welche weniger relevant sind als andere.

Mit unseren ziemlich umfassenden Kommentaren, Gegenargumentation und Meinungen (siehe diesen Link) klären wir auf und entpuppen die ARD – als unglaubwürdig und vorsätzlich manipulierend!

Hinter beiden Beispielen stecken vor allem die makroökonomischen Regeriungsziele, ihr Land und die immens grossen nationalen und internationalen Mobilfunklobbies, in der Schweiz oder in Deutschland im internationalen Wettbewerb zum stärksten und attraktivsten digitalen Markt zu machen. Dies spielt übrigens ebenfalls in die Hände der Softwaregiganten, die noch so gerne dabei mitmachen. Auch die Softwareentwickler, Computer- und Gerätehersteller, die Automobilbranche, die Schulmedizin und die Pharmariesen würden gross profitieren (etc.), falls sich das flächendeckende 5G mit erhöhten Grenzwerten und stark ansteigenden Belastungen (gesundheitliche und Stromverbrauch) tatsächlich etablieren kann.

5G darf sich so etablieren; doch nicht aufgezwungen (zumindest nicht überall), nicht schädlich, nicht verschwenderisch (nicht umwelt- oder naturbelastender)!

Am 13. April berichtete der Landbote auf der Seite 11: Asthmaspray verhindert schwere Covid-Verläufe – und auf der Seite 23: Die Schweiz schützt die Wirtschaft besser als das Leben.

Dazu müssen wir nun die bereits veröffentliche Information nachfolgend ein bisschen mehr in den Fokus rücken:

Die gegen 5G-rekurrierende Person (als Vertreter unseres Vereines) wurde im März 2020 evtl. von der Mobilfunktechnologie körperlich beeinträchtigt. Beim Besuch der Dachterrasse des Schweizerhofhotels in Flims verspürte er Strahlenbelastungen, was er sehr selten tue, und weshalb er sich nicht allzu lange darauf aufhielt (Zeugin: seine Frau und mit einer weiteren Beteiligung: eine Drittperson – ein jüngerer Mann – der in einem Loungesessel sass und sein Smartphone bediente. Auch die rekurrierende Person bediente seines (bis 4G) kurz). Die Dachterrasse* ist im Bermudadreieck von mindestens zwei 4G und einer 5G Antenne, was er später herausfand. Doch unmittelbar nach dem Verlassen und eine Stunde später im Hotel Adula – auf dem Laufband unter für ihn normaler Belastung – bekam er erstmalige Atemnot (sogar akute!), weshalb er das Training unterbrechen musste. Danach verfolgten ihn Atembeschwerden, welche dann ausschliesslich Zuhause links auf dem Sofa aufkamen. Gleich dahinter hat es eine Mobilfunkantenne (Luftlinie vielleicht 20 Meter). *Und wussten Sie, dass die strikteren OMEN-Mobilfunk- und WIFI-Grenzwerte (OMEN = Orte mit empfindlicher Nutzung) nicht z.B. für Terrassen, Balkone oder Felder (grosse und wichtige Lebensräume der Tiere) gelten?! Grundsätzlich aber für uns Menschen in Innenräume, wie Schlaf-, Wohn- oder Arbeitszimmern.

Nun, Ende Juli musste die geschädigte oder erkrankte Person wegen seinen – alles Andere als lustigen Beschwerden – einen Arzt aufsuchen. Die Herz- und Blutwerte waren gut, jedoch waren seine kleineren und kleinsten Bronchien (Werte MEF50 und MEF25) grösser reduziert (auf 77 und 46 %). Die Lunge ist unser sensibelstes Organ. Und elektromagnetische Strahlen belasten vor allem kleinere Körper und/oder Körperteile. Glücklicherweise konnte die rekurrierende Person sein gesundheitliches Problem dank mehrmaliger Anwendung eines Cortison-Sprays (Symbicort, 200/6 Turbuhaler, Budesonidum 200 Mikrogramm, Formoterolum 6 Mikrogramm) lösen. Cortison wird auch als Lebensretter bei Covid-19 eingesetzt (siehe unter diesen Link). Auch der Landbote berichtete am 13. April (siehe weiter oben), dass wer im Frühstadium einer Erkrankung den Wirkstoff Budesonid inhaliert, kann das Risiko einer Hospitalisierung um 90 Prozent senken.

Lange hatte die betroffene Person nicht gedacht, dass Elektrosmog hinter seinen Beschwerden liegen könnte. Doch wie sich das Ganze ergab, muss der Elektrosmog als Übeltäter grösser in Betracht zogen werden. Alles Andere wäre für uns grobfahrlässig.

Die Vorsorge und ein gesundes Leben sind wichtiger als die Wirtschaft. Wobei Covid-19 sogar lehrt, dass Vorsorge – sogar für die Wirtschaft – auch sehr wichtig ist. Also kann man ja sagen, dass Vorsorge – grundsätzlich – das Wichtigste in diesen beiden Angelegenheiten ist. Übrigens auch für die Natur und Tierwelt – nicht nur für uns Menschen.

Dies möchten wir nun nicht mehr lediglich nebenbei bemerken: die für Covid-19 eingesetzten PCR-Tests vergrössern vor allem Zellenbildern. Was diese dann verursachen, kann verschiedene Gründe haben. Daher setzen wir die Covid-19-, 5G- und Elektrosmogthematiken miteinander in Verbindung; denn sie überschneiden sich zumindest.

Zudem, das Verwaltungsgericht Zürich empfindet es als pausibel, dass stärkere elektromagnetische Strahlen und Belastungen gesundheitliche Schäden begründen können. So musste es besonders auch – aus vorsorglichen Gründen – die zwei 5G-Antennenbaubewilligungen in Winterthur sistieren. Das neuere und effektive Urteil finden Sie unter diesem Link.

Im Weiteren – und ebenfalls vor allem aktuell – sehr wichtig: die neue 5G-Vollzugsempfehlung des Bundes kann schliesslich nicht umgesetzt werden. Denn mit der neuerdings festgelegten durchschnittlichen Strahlenbelastungs-Grenzwertberechnung wird die NISV nicht mehr eingehalten. Plötzlich soll der Worst-case-Belastungswert nicht mehr als Grenzwert gelten. Von einem Tag auf den anderen nicht mehr. Entgegen dem Entscheid des Bundesrats empfiehlt die neue Vollzugshilfe für adaptive 5G-Antennen so – die Zulassung einer stärkeren Strahlenbelastung. An Orten mit empfindlicher Nutzung – wie z.B. in Wohnräumen oder Kindergärten, etc., sollen damit – mittels Korrekturfaktor – neu Spitzenwerte bis zu 16 V/m statt der bis anhin 5 V/m erlaubt sein! Überschneiden sich z.B. 3 Antennen, können sogar Belastungen bis  27.7 V/m auftreten! … . Und zu Recht fordert die Vollzugsempfehlung bessere und transparentere Kontrollsysteme. Stossend ist jedoch, dass der Messtechniker lediglich einen Teil des Signals effektiv messen kann. Er muss daraus theoretisch die maximale Strahlenbelastung berechnen – sich dabei aber blind auf die Betreiber-Angaben abstützen.

Wir können nicht verstehen: wie die neue Vollzugsempfehlung überhaupt so festgelegt werden konnte? Zudem, die aktuellen Verwaltungsgerichtsurteile gegen 5G sind rechtlich bindend. Die neue Vollzugsempfehlung ist das nicht.

Unser aktuelles Verwaltungsgerichtsurteil (auch in Zusammenarbeit mit Gigaherz und Schutz vor Strahlung) spricht dagegen – und ist stärker. Auch weil damit erstmals in der Schweiz das unlogische antizipierte Beweisverfahren aufgehoben wurde. Bis jetzt hat es immer geheissen: «Es besteht kein Anlass an den Ausführungen der Fachstelle Immissionsschutz des kantonalen Umweltamtes nur im Geringsten zu zweifeln». Damit hat das Verwaltungsgericht Zürich nun rigoros Schluss gemacht (siehe weiter unten bei: Bahnbrechende und sehr erfreuliche Neuigkeiten!).

Zudem, neueste Studien bestätigen Schäden, die durch den Mobilfunk und elektromagnetische Strahlen verursacht werden; wie zum Beispiel jene mit 1800-MHz vom März 2021 mit dem Namen: “Effects of radiofrequency electromagnetic radiation emitted from a mobile phone base station on the redox homeostasis in different organs of Swiss albino mice.”

Eine weitere belastende aktuelle Studie (= Evidenz) ist sogar eidgenössisch. Mit der Newsletter-Ausgabe vom Januar hat die BERENIS (Beratende Expertengruppe nicht-ionisierende Strahlung; nicht-ionisierend bedeutet: nicht zellteilend, wie es elektromagnetische Felder (EMF) bis zu einer gewissen Intensität sind: nicht-zellteilend – z.B. die Mobilfunkstrahlen bis zu unseren nationalen Anlagengrenzwerten) bestätigt, dass die Mehrzahl von relevanten Tierstudien und mehr als die Hälfte der relevanten Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF (HF = hochfrequente) und NF-EMF (NF = niederfrequente) geben. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken; SAR ist die Abkürzung für die spezifische Absorptionsrate und ein Mass für die Absorption von elektromagnetischen Feldern in einem Material. Sie führt stets zu dessen Erwärmung), auch im Bereich der schon länger geltenden Anlagegrenzwerten. Zudem zeigen die Studien, dass junge oder auch ältere Individuen weniger effizient auf oxidativen Stress reagieren können. Weiterführende Untersuchungen unter standardisierten Bedingungen seien notwendig, um diese Phänomene und Beobachtungen besser zu verstehen und zu bestätigen.

Doch die Internetportalen www.emf-portal.org, www.emfdata.org, www.emfscientist.org, www.faktencheck-mobilfunkstrahlung.de und www.bioinitiative.org/research-summaries/ zeigen auf, dass es viel mehr wissenschaftliche Mobilfunk-, WIFI- und elektromagnetische Strahlen- und weitere Belastungs-Anschuldigungen, wie auch schädliche oder lästige Beweise gibt, als nicht.

Die Mehrzahl der relevanten Studien deuten auf schädliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlen – sogar innerhalb der bestehenden Strahlengrenzwerte hin! Dass damit zumindest unser Schlaf negativ beeinträchtigt wird, jüngere Menschen nervöser und ältere krank werden können, sowie Heilungsprozesse behindert werden, ist für uns somit bestätigt. Zumindest* müssten nun mehr Fallstudien-Forschungen angegangen werden, bevor 5G, die 5. Mobilfunkstrahlengeneration, aufgezwungen und flächendeckend aufgebaut wird. Daher fordern wir umso mehr – ein 5G-Moratorium. Bewilligen Sie keine neuen 5G-Antennen mehr, und stellen Sie bestehende umgehend ab: aus gesundheitlichen, vorsorglichen und persönlichen Freiheitrechtsgründen. Vor allem auch, da 5G bei Nutzung aus gleicher oder grösserer Distanz wie z.B. 4G – stärker als je zuvor strahlen muss und ebenfalls nervöser belastet (mit den heute hauptsächlich eingesetzten adaptiven 6 – 8 Beams, 5 – 9 Grundbestrahlungen mit Keulen und flächendeckend, wie auch zzgl. Pulsationen). Alles was zwischen dem Benutzer und der Antenne ist, wird dabei stärker belastet, manchmal geschädigt und immer – genötigt. So übrigens auch – Tiere und die Natur.

*Wir sind der Meinung, dass die notwendigen schädlichen oder lästigen Beweise tatsächlich schon erbracht sind.

Daher sind wir davon überzeugt, dass 1) der Mobilfunk und das WIFI – wie dazumal beim aufgezwungenen und schädlichen Tabakrauch – nicht mehr überall eingesetzt werden darf. 2) Zudem müssen die Grenzwerte reduziert werden.

Und haben Sie oben schon ausführlich vernommen; oder wissen Sie, 3) dass man mit der hauptsächlichen Verlagerung zum Glasfasernetz sehr viel Strom sparen kann? Somit können die CO2-Ziele schneller erreicht werden.

Winterthur und die Schweiz können hierbei (siehe 1 -3) vorausgehen – und gewinnen!

Bahnbrechende und sehr erfreuliche Neuigkeiten! Unsere Rekurse gegen die neugeplanten 5G-Antennen an der Technoparkstrasse 2 und Brühlbergstrasse 4 wurden vom Verwaltungsgericht gutgeheissen. Das ist unseres Wissens das erste Urteil, welches die Kritik am «worst case»-Szenario – respektive an der Übergangsregel (adaptive Antennen wie konventionelle Antennen zu behandeln) – bestätigt. Über diesen schönen und wichtigen Erfolg informierten wir am Mittwoch als Erstes sämtliche Winterthurer Printmedien. Der Landbote goutierte es uns mit einer sehr prominenten Schlagzeile und ihrem Bericht auf Seite 3. Und unsere vorangehende Pressemitteilung vom 17. Februar ist hier aufrufbar. Auch unsere Information über die – und Frage zur Nachhaltigkeit sind berechtigt.

Wichtig ist, dass unsere 5G-Moratorium-Petition von Ende November 2020 im Dezember vom Stadtrat angenommen wurde. Mitte Mai hat er uns jedoch mitgeteilt, dass er aufgrund der neuen Vollzugsempfehlung (siehe oben) nicht darauf eingeht. Da damit aber die herkömmlichen Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden, können wir diese Entscheidung absolut nicht verstehen. Das Baudepartement handelt für uns damit grobfahrlässig.

Nachfolgend informieren wir weiterhin sehr gerne über die Ende November eingereichte 5G-Moratoriumspetition:

Im Namen der Vereine Stopp 5G in Winterthur!, Ohne 5G (IG Seen) und in Vertretung der 54 % der befragten 12’847 Umfrageteilnehmern von 20 Minuten und Mehrheit der Schweizer Frauen (siehe Umfrageseite) informieren wir Sie sehr gerne über die mittels Einschreiben vom Samstag, 28. November an die Stadtregierung (Christa Meier) und den Gemeinderat (Daniel Oswald und Maria Sorgo) eingereichtePETITION 5G-Moratorium – inkl. der BITTE für eine DRINGLICHE INTERPELLATION“ von Vertretern des Gemeinderates an die Stadtregierung.

Beilagen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11

Und am 5. November 2020 schrieb der Landbote über das unerklärliche Insektensterben im Amazonasgebiet (nördlich von Manaus, Brasilien, siehe diesen Link).

In jenem Waldgebiet gibt es keine neueren landwirtschaftlichen Monokulturen, Lichtverschmutzung oder Einsatz von Pestiziden. Doch es gibt immer mehr Mobilfunk; siehe diverse Anbieter unter diesem Link.

Zuvor sind uns – über das apokalyptische (? – siehe weiter unten) Insektensterben – zwei relevante Arbeiten aus der Schweiz und Deutschland aufgefallen.

Am 19. August 2019 veröffentlichte das UVEK (Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) den Bericht des BAFUs (Bundesamt für Umwelt) mit dem Namen „Das Insektensterben stoppen – eine Auslegeordnung zuhanden der UREK-N“
(nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie).

Dabei verstehen wir nicht, dass das UVEK oder die BAFU bei ihrer Arbeit nicht vor allem die vergangenen 30 Jahren durchleuchtete?! Denn in dieser Zeit sind in der westlichen Welt ca. 80 % der Insektenpopulationen verschwunden! Das ist genau so lange, wie es die flächendeckenden Mobilfunktechnologien gibt! Und Pestizide in der Landwirtschaft, Lichtverschmutzung, der Verlust von Biodiversität, etc. – als bereits bestätigte Ursachen – gab es schon früher.

Eine neuere Ausgabe (3-2020) und Studie des Magazins „umwelt medizin gesellschaft“ von Alain Thill der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (DE) weist darauf hin, dass bei 72 von 83 analysierten elektromagnetischen Felder (EMF)-Studien Einflüsse auf Insekten festgestellt wurden. Als negative Wirkungen wurden beschrieben: Einschränkungen des Orientierungssinns, reduzierte Fortpflanzungsfähigkeit und Fruchtbarkeit, Lethargie, Veränderungen der Flugdynamik, Misserfolg in der Nahrungssuche, reduzierte Reaktionsgeschwindigkeiten, Fluchtverhalten, Störung der circadianen Rhythmik, Blockierung der Atmungskette und Schädigung der Mitochondrien, Fehlaktivierungen im Immunsystem, erhöhte Anzahl von DNA-Strangbrüchen.

Die Lethargie und die Veränderung der Flugdynamik eines Bienenschwarmes an der Brühlbergstrasse 8 (gleich vis-à-vis einer 3 und 4G Mobilfunkantenne – heute*
übrigens bereits mit 5G ausgestattet) im Mai 2018 in Winterthur – war der Startschuss für unsere Insektensterben- und Mobilfunkstrahlenabklärungen und schliesslich – für die Gründung unseres Vereins Ende Januar 2020).

Dabei interessiert uns auch die Frage, ob Insekten auf weniger oder gar nicht mobilfunkbelastende Räume und Gebiete ausweichen?

Bis heute konnte die Agroscope – beauftragt vom BAFU (siehe oben) – leider nicht relevant entwarnen. Die Mobilfunktechnologien stehen mit der neueren Studie von Alain Thill (siehe oben) sogar noch mehr in Verdacht, dass sie das schlimme Insektensterben grösser mitbegründen.

Deshalb fragten wir am 27. Oktober die EMPA (interdisziplinäres Forschungsinstitut des ETH-Bereichs für Materialwissenschaften und Technologieentwicklung) und die Swiss TPH (Schweizerisches Tropen- und Gesundheitsinsitut) an, ob sie diese wichtigen wissenschaftlichen Forschungen mit uns – und Ihrer ebenfalls wichtigen Unterstützung – angehen können oder wollen.

Swiss TPH, Herr Martin Röösli, antwortete innert Tagesfrist wie folgt:

„Das Bundesamt für Strahlenschutz hat die von Ihnen zitierte Studie diskutiert.“ Siehe unter diesem Link.

Und:

„Zu diesem Thema gibt es nur wenig qualitativ gute Studien. In der Arbeit von Thill wird leider die Studienqualität und die Höhe der Exposition nicht wirklich berücksichtigt. Bei einigen der zitierten Arbeiten handelt es sich auch nicht um Mobilfunk. Anbei noch eine wissenschaftlich begutachtete Review Arbeit zu diesem Thema, die qualitativ deutlich höher einzuschätzen ist.“ Siehe unter diesem Link.

Und:

„Ich stimme mit dem BfS überein, dass es in diesem Bereich auch noch weitere Forschung braucht, insbesondere auch im Hinblick auf den Einsatz von Millimeterwellen. Das hat die Expertengruppe Berenis in ihrem Newsletter auch explizit gesagt.“

Doch leider hat das Swiss TPH keine Möglichkeit, wie die Agroscope nicht, klärende Metastudien oder qualitativ gute experimentelle Untersuchungen anzugehen.

Wir wollen diese wichtigen Studien umgesetzt sehen; weshalb wir mit dem BAFU und der Entomologischen Gesellschaft Zürich Kontakt aufnahmen. Letztere hat bis heute nicht auf unsere Fragen reagiert; das BAFU jedoch schon. Dieses verwies uns u.a. an die Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL).

Deren Herrn Reinhard Lässig antwortete auf unseren Input am 20. November wie folgt:

„Meine Kollegin Frau Büchi hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet. Beim Lesen
des Schriftwechsels ist mir aufgefallen, dass Sie offensichtlich in ein
bisher noch kaum beackertes Fachgebiet vorgestossen sind. Und dies, obwohl
seit vielen Jahren neue Mobilfunkantennen bewilligt und installiert
werden.

Ich habe unterdessen mit unseren Insektenforschern gesprochen. Konkrete
Informationen zu Ihrem Thema kann er Ihnen nicht viele geben, ausser dass
ihm aus Fachkreisen kaum Informationen vorliegen, welche Ihre eingangs
gestellten Fragen beantworten könnten. Er bestätigte mir, dass es seitens
des Bundesamtes für Umwelt Bestrebungen gäbe, eine ausführliche
Literaturrecherche zu diesen Themen durchzuführen. An dem kurz vor seinem
Beginn stehenden Projekt werden Fachleute verschiedener Institutionen
mitarbeiten und ihr Wissen zusammentragen. Das Projekt wird nicht allzu
lange dauern, so dass nach etwa 6 Monaten die Ergebnisse vorliegen
dürften.

Mir ist klar, dass diese Antwort für Sie weniger umfassend ist als
erwartet. Doch die Fragen werden abgeklärt und im nächsten Sommer sollten
Ergebnisse vorliegen. Diese Zeitspanne ist für Forschungsprojekte und
Reviewarbeiten ziemlich kurz.“

Wir fordern darüber Feld- und Laboruntersuchungen! Denn die Eidg. Agroscope untersuchte das Bienensterben bereits 2010 mit einer Literatur-Forschungsbeauftragung der Wageningen Universität in Holland. Diese wurde im November und Dezember 2010 durchgeführt (siehe unter diesem Link).

Dabei hinterfragten sogar die Wissenschaftler selber die Qualität der untersuchten Arbeiten. So konnten deren Schlussfolgerungen als nicht relevant eingestuft werden.

Für die weitere wichtige Abklärung bekam die Auftraggeberin Agroscope – jedoch nicht mehr – Gelder zur Verfügung.

Daher ist es für uns nun Zeit für Feld- und Labortests – und nicht mehr für Literaturarbeiten! Zudem wäre es für uns grobfahrlässig, wenn zumindest mit der neuen 5G-Technologie, die aufgrund der hochfrequentigeren Strahlung stärker senden muss – mit deren Pulsationsstrahlung permanent und den adaptiven Beams ebenso – aufgrund der 24/7 (resp. rund um die Uhr) Nutzung. Dabei tut dies 5G für uns viel nervöser und somit belastender; denn vor allem deren adaptiven Beams werden immer wieder auf und durch die Nutzer und Unbeteiligte, wie auch Tiere und Natur strahlen.

Und am 18. September veröffentlichten wir einen neuen Sideletter mit nachhaltigen und vorsorglichen Forderungen. Diesen haben wir mit Datum vom 22. November nützlich ergänzt.

Es gibt auch wichtige News – und Kommentare von uns – über 5G- und Mobilfunkinitiativen, Petitionen und neuen Partnerschaften, etc. (siehe auf unserer Initiativen- und Links-Seite).

Zudem, gerne teilen wir mit Ihnen auch diesen Blick-Artikel: Das grosse 5G-Debakel.
Wir laden Sie dazu ein, ihn – zusammen mit den Leserkommentaren – auf beide Seiten kritisch zu hinterfragen.

Die bestehenden Mobilfunkstrahlengrenzwerte wurden aufgrund des Umweltschutzgesetzes (USG)-Artikel 11 Absatz 2 und der *Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) nur aufgrund von „technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbaren“ Argumenten festgelegt – ohne vorgängige, unabhängige und vorsorgliche wissenschaftliche Tests/Abklärungen! Zudem, die ebenfalls schädigenden Pulsationen (siehe Niels Kuster Forschungsarbeit) sind in der NISV zu sehr ausser Acht gelassen.

Wie kann das alles sein?! Der Mobilfunk strahlt (etc.!) zusätzlich zu den natürlichen Belastungen, dringt dabei ohne Wahl in unsere Privat- und Geschäftsräume ein, wirkt auch draussen so auf uns ein (besonders auf empfindlichere Kinder) und dies – sogar flächendeckend und 24 Stunden 7 Tage in der Woche! Wie mit den Medikamenten in der Pharmaindustrie müssten daher pingeligste Langzeitstudien vorgenommen werden, bevor die Mobilfunktechnologien so universal eingesetzt werden dürften!

Erfolge, wie sie jetzt erzielt werden konnten, verdanken wir der finanziellen Unterstützung unserer Gönner bzw. den Spenden vieler besorgter Menschen, sowie der ehrenamtlichen Arbeit unserer Vereinsmitglieder. Um unsere Interessen weiterhin mit Nachdruck vertreten zu können, sind wir auch in Zukunft auf finanziellen sowie personellen Beistand angewiesen. Sollte Sie sich angesprochen fühlen, finden Sie den entsprechenden Kontakt auf unserer Webseite.

Und dies ist gerne unsere Zahlungsverbindung:

Migros Bank AG
8001 Zürich

CH93 0840 1000 0650 6634 0
Stopp 5G in Winterthur!
8400 Winterthur

Zudem, am 5. September und am 4. Juli hatten wir gemeinsam mit der IG Seen (Ohne 5G) einen Marktgassestand.

Die Anlässe benützten wir vor allem um unsere Vereine bekannter zu machen, Unterstützungsbeiträge für unsere wichtigen juristischen Rekurse und Abklärungen zu äufnen, sowie Unterschriften für die «Mobilfunk Haftungsinitiative» und für unsere nationale 5G-Umfrage zu sammeln. Beide Initiativen kamen leider nicht zustande. Doch sie sind als Petitionen auf Bundesebene eingereicht. Beide Initiativevorhaben scheiterten an zu heiklen oder nicht realistischen Punkten. Wir empfinden es als unglücklich, dass die nationalen Vereine „Schutz vor Strahlung“ und „Gigaherz“ dabei nicht vorgängig involviert wurden. Dies verhinderte leider effektivere Inhalte und bessere Chancen.

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